Wechselkredit - Kreditlexikon
Unter einem Wechselkredit (oder einfach „Wechsel“) wird ein Wertpapier verstanden, welches dem Aussteller des Wechsels, dies ist in der Regel der Verkäufer, das Recht gibt, einen Geldbetrag einzulösen.
Der einzulösende Geldbetrag stammt vom Käufer, dem Akzeptanten des Wechsels. Mit Ausstellung eines Wechsels wird vereinbart, zu einem festgelegten Zeittermin eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Er wird daher in erster Linie als Lieferantenkredit bezeichnet und mit einer üblichen Laufzeit von drei Monaten eingeräumt.
Der Begriff Wechselkredit stammt aus diesem Vorgang und begründet sich auf dem Wechsel. Bei einem Wechselkredit erhält der Käufer keinen Skonto. Dies wirkt sich nicht zahlungsmindernd aus. Daher eignet sich der Wechselkredit nur für spezielle Firmen und Unternehmungen.
Merkmale eines Wechselkredits sind immer die Kurzfristigkeit und der Einsatz bei Warenverkäufen. Im banktechnischen Bereich werden Wechselkredite eingegliedert als Diskontkredite. Ein Wechselkredit erfolgt in Form einer sogebnannten Geldanleihe und als Akzeptkredit. Der Akzeptkredit wird als Kreditleihe umgesetzt.
Der Wechselkredit läuft unter genauen Richtlinien ab und unterliegt festgelegten Rahmenbedingungen. Diese sind im Wechselgestz verankert.