Wertstellung - Kreditlexikon
Der Begriff Wertstellung bezeichnet, in der heutigen Geschäftswelt, das Datum, an dem ein Betrag dem Konto des Empfängers Wert gestellt wird. Dies bedeutet das die entsprechende Summe bereits einige Tage vorher angewiesen wurde, sowie verbucht sein kann, und, unter Umständen, auch bereits verfügbar ist, sie aber trotzdem erst ab „Wertstellung“ mit den laufenden Transaktionen verrechnet werden kann.
Sollte eine Summe, z.B. ein Gehalt, früher verbucht werden, als sie wertgestellt wird, so kann der Empfänger das Geld bereits verwenden, ist jedoch gezwungen, die üblichen Gebühren für Dispositionskredite, oder Überziehungen, an sein kontoführendes Kreditinstitut zu entrichten. Erst ab dem Datum der „Wertstellung“ wird dieses Geld als positiver Betrag geführt, und kann somit auch erst ab diesem Tag mit Zinsen berechnet werden. Bei einigen Kreditinstituten ist es durchaus üblich, eine Buchung sofort gutzuschreiben, obwohl sie dem Empfänger, in diesem Moment, noch nicht zusteht. Dadurch werden in der Regel Millionbeträge an Zinsen generiert, die es eigentlich nicht geben dürfte, da die Summe ja noch gar nicht hätte verbucht werden dürfen.
Auch wenn es für den Endverbraucher manchmal „praktisch“ erscheint, die Summe bereits vorher zur Verfügung zu haben, so ist es eigentlich nichts weiter als ein kleiner zusätzlicher Kreditrahmen, bis zum Zeitpunkt der Wertstellung, der Summe.