Zahlungsfähigkeit - Kreditlexikon
Die Zahlungsfähigkeit einer natürlichen Person oder eines Unternehmens beschreibt die Fähigkeit, auf Grund einer allgemeinen positiven wirtschaftlichen und finanziellen Lage aufgenommenen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen. Eine gute Zahlungsfähigkeit wird vor allem im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredites verlangt. Hierbei prüft die kreditgebende Bank, ob der Antragsteller finanziell in der Lage ist den gewünschten Kredit aufzunehmen und zuzüglich anfallender Zinsen fristgerecht zurückzuzahlen. Anhand entsprechender Kriterien und unter Einsicht aussagekräftiger Unterlagen kann die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers ermittelt werden. Bei Privatpersonen können der Arbeitsvertrag, die Gehaltsabrechnung sowie Kontoauszüge der vergangenen Monate und eine Vermögensaufstellung zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit herangezogen werden. Darüber hinaus kann mit Zustimmung des Antragstellers eine Schufa Auskunft angefordert werden, die ebenfalls Auskunft über die finanzielle Lage und den Umgang mit Kreditaufnahmen gibt. Geschäftskunden können als Nachweis der Zahlungsfähigkeit beispielsweise Bilanzen der letzten Jahre, betriebswirtschaftliche Aufstellungen und Auszüge aus öffentlichen Registern vorlegen. Sowohl für Privatpersonen als auch für Geschäftskunden ist für eine gute Zahlungsfähigkeit wichtig, dass ein regelmäßiger Geldeingang nachgewiesen werden kann und demgegenüber nicht zu viele Zahlungsverpflichtungen bestehen, die die Liquidität verringern.
Zusätzlich bedient sich die Bank zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit eines internen Scoringsystems, das anhand bestimmter Daten die Ausfallwarscheinlichkeit der Kreditvergabe bestimmt und anzeigt, inwieweit Verlustrisiken für die Bank bestehen.