Notarielle Beurkundung
Eine notarielle Beurkundung bezeichnet eine Beglaubigung eines Vertrages durch einen Notar und wird z. B. beim Eigentumsübergang einer Immobilie benötigt. Sowohl Käufer als auch Verkäufer der Immobilie finden sich dann bei einem Notar ein, der beiden erschienenen Parteien erklärt – im Fachjargon „belehrt“, warum sie vor ihm erschienen sind und darüber eine Urkunde aufsetzt. Die niedergeschriebene Urkunde liest er anschließend den vor ihm Erschienenen vor. Diese müssen sie dann genehmigen und unterzeichnen. Danach unterschreibt der Notar, der mit seiner Unterschrift bescheinigt, dass die anwesenden Personen den von ihm dargelegten Sachverhalt so erklärt haben.
Eine notarielle Beurkundung ist sozusagen der Beweis für die beurkundete Erklärung oder Tatsache, also z. B. den Immobilienkauf bzw. -verkauf und bestätigt außerdem die Identität der beteiligten Parteien, während eine Beglaubigung nur die Richtigkeit der geleisteten Unterschrift bestätigt. Die Details, wie eine notarielle Beurkundung auszusehen hat, sind im „Beurkundungsgesetz“ sowie dem „Bürgerlichen Gesetzbuch“ (BGB) geregelt.
Eine gängige Beurkundungsformel lautet: „Die vorstehende Urkunde enthält den mir mitgeteilten Parteiwillen und ist von den Parteien bzw. dem Vertreter selbst gelesen, als richtig anerkannt und unterzeichnet worden.“
Der Notar behält das Originaldokument der notariellen Beurkundung und verwahrt dieses in seiner Urkundenrolle. Die beteiligten Parteien erhalten beglaubigte Abschriften oder Ausfertigungen.
Eine strengere Form für Rechtsgeschäfte als die notarielle Beurkundung gibt es zurzeit nicht.