Tipps zum Schufa Eintrag
Die Schufa ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, bei der Daten von ungefähr 70 Millionen Menschen gespeichert sind, die eine Einwilligung gegeben haben, dass eine Bank ihre Daten bei der Schufa abfragen darf. Die Anfrage bei der Schufa darf nur bei Vorliegen dieser Einwilligung gestellt werden.
Solange ein Kunde sich immer vertragskonform verhält sind alle diese Eintragungen positiv zu bewerten, allerdings erkennen Kreditinstitute dann auch bei der Bonitätsprüfung, wenn ein Kunde bereits mehrere Kredite bedient und nach ihrer Haushaltsrechnung deswegen finanziell ausgelastet ist. Wer seine Raten nicht vereinbarungsgemäß zurückzahlt, den Kredit gekündigt bekommt, der hat dann schlechte Karten, die Kreditkündigung wird als Negativeintrag gekennzeichnet. Bei nachfolgenden Anfragen wird der Kunde kaum allein einen weiteren Kredit bekommen. Selbst wenn er die Schulden erledigt, wird das zwar an die Schufa gemeldet und die Kündigung erhält einen Erledigungsvermerk, aber das negative Merkmal bleibt, es wird erst nach drei Jahren gelöscht. Dramatisch wird das für Schuldner, die vor Gericht die eidesstattliche Versicherung (EV) abgegeben haben. Die anfragenden Kreditinstitute werden einem Kunden mit EV keinen Kredit oder Ähnliches gewähren. Kunden mit negativen Einträgen bleibt also über Jahre oft nur der Weg, einen Kredit ohne Schufa Abfrage zu bekommen. Hierbei gilt es, zwischen seriösen und unseriösen Kreditvermittlern unterscheiden zu lernen.
Wer Interesse daran hat, kann bei der Schufa gegen Zahlung einer Gebühr seine Eigenauskunft beantragen. Versehentliche Falscheintragungen, und die gibt es häufig, werden dann selbstverständlich sofort gelöscht.