Restschuldversicherung - Kreditlexikon
Die Restschuldversicherung ist eine Versicherungsform, um die Rückzahlung eines Kredites abzusichern. Die Police wird auch unter den Namen Ratenschutz oder Restkreditversicherung angeboten. Die Restschuldversicherung tritt beim Eintreffen bestimmter Risiken in den bestehenden Kreditvertrag ein und übernimmt die ausstehenden Raten oder den gesamten noch offenen Kreditbetrag. Abgesicherte Risiken sind hauptsächlich unverschuldete Arbeitslosigkeit, krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und der Tod des Kreditnehmers.
Die Restschuldversicherung wird meist bei Ratenkrediten abgeschlossen. Die Versicherungsprämie kann vom Kreditnehmer entweder selbst getragen werden oder sie wird auf den Kreditbetrag aufgeschlagen und mitfinanziert. Im Todesfall des Kreditnehmers wird der gesamte offene Kreditsaldo durch die Versicherung gezahlt. Die hinterbliebene Familie wird damit von bestehenden Kreditverbindlichkeiten entlastet. Bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit übernimmt die Restschuldversicherung meist für einen begrenzten Zeitraum -zum Beispiel für 12 Monate – die ausstehende Ratenzahlung.
Auch bei anderen Kreditarten kann eine Restschuldversicherung vereinbart werden, beispielsweise bei Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion. Diese Form der Restschuldversicherung sichert ebenfalls die Risiken Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und den Tod ab. Im Vergleich zur Restschuldversicherung bei Ratenkrediten wird die Versicherungsprämie monatlich neu prozentual auf den offenen Kreditkartenaldo berechnet.