Zedent - Kreditlexikon

Forderungen und andere Schulden, die einem Gläubiger zustehen, aber noch nicht abbezahlt wurden, können zur Absicherung eines Kredits an ein Kreditinstitut übertragen werden. Die Abtretung nennt man Zession, der bisherige Gläubiger wird bei diesem Vorgang zum Zedenten. Er überträgt seine noch nicht bezahlten Forderungen auf einen neuen Gläubiger, der Zessionar genannt wird.

Die Zession gibt es in zwei Varianten: die stille und die offene Zession. Bei der stillen Zession überträgt der Gläubiger seine Forderungen an eine Bank, ohne dass es der Schuldner erfährt. Die Bank sichert sich die Abtretung, indem sie sich eine Einzahlungsermächtigung erteilen lässt. Bei der offenen Zession erfährt der Schuldner vom Wechsel des Gläubigers, indem er eine Mitteilung über die Übereignung der Forderung erhält. Nun muss er seine Schulden direkt an den Zessionar zahlen. Es besteht nicht nur die Möglichkeit einzelne Forderungen abzutreten. Mehre Forderungen lassen sich auch komplett übereignen. Auch hier gibt es wieder zwei Varianten: die Mantel- oder der Globalzession.

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