Darlehenshypothek - Kreditlexikon
Die Darlehenshypothek (auch Festbetragshypothek genannt) ist ein Grundpfandrecht, sie dient als Absicherung von Forderungen aus einem Darlehen, samt Zinsen, Zinsenzinsen, Verzugszinsen und einer Nebengebuehr.
Sie wird im Grundbuch eingetragen und kann, neben Grundstuecken, auch am Erbbaurecht, am Eigentum eines Gebäudes oder einer Wohnung begruendet sein.
Die Darlehenshypothek ermoeglichst es dem Hypothekengläubiger, bei Zahlungsunfaehigkeit des Schuldners, durch Verwertung der Immobilie seinen Anspruch nachzugehen. Sollte der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen, kann der Hypothekenglaeuber auch ohne Klage eine Zwangsversteigerung des mit der Hypothek belastenen Gebaeudes bzw. Grundstueckes betreiben.
Eine Darlehenshypothek kann auch bei anderen Geldforderungen ausser einem Darlehen abgeschlossen werden, so koennen Foderungen von Vertraegen oder Garantien mit dieser Art der Hypothek abgesichert werden.
Fuer jeden Darlehensvertrag muss eine eigene Darlehenshypothek beantragt und ins Grundbuch eingetragen werden.
Schliesst die Darlehenshypothek die Erteilung des Hypothekenbriefes aus, so kann der Schuldner bzw. der Grundstückseigentümer, wenn die Hingabe des Darlehens unterblieben ist, innerhalb eines Monats, seit Eintragung der Darlehenshypothek, die Eintragung eines Widerspruchs beantragen, welcher den Erwerb der Darlehenshypothek durch Dritte rückwirkend ausschließt.