Existenzgründungsdarlehen - Kreditlexikon

Existenzgründungsdarlehen sind Darlehen zur Förderung von Unternehmensgründungen im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Erhältlich sind sie für nahezu alle Branchen wie beispielsweise Handwerksbetriebe, den Handel, die mittelständische Industrie oder die sogenannten freien Berufe wie Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater und andere.

Besonders bekannt sind die seit 1960 erhältlichen ERP-Darlehen, die von der staatseigenen KfW herausgelegt werden. ERP steht für „European Recovery Program“ und gibt den Hinweis darauf, dass es sich um eine Nachfolge der 1948 ins Leben gerufenen Marshallplanhilfe handelt. Aus den unverbrauchten Mitteln des Marshallplans wurde das ERP-Sondervermögen des Bundes gebildet. Die ERP-Darlehen, die dazu dienen, auch ohne ausreichendes Eigenkapital eine Existenzgründung möglich zu machen, sind sehr beliebt: Bis Ende 2006 waren bereits 121 Milliarden Euro vergeben worden. Neben den ERP-Darlehen gibt es die Eigenkapitalhilfedarlehen. Die früher erhältlichen DtA-Existenzgründungsdarlehen sind nach der Fusion der Deutschen Ausgleichsbank mit der KfW durch die KfW-Gründerkredite ersetzt worden.

Neben dem Bund stellen auch die Bundesländer unterschiedliche, nur in der jeweiligen Region erhältliche Existenzgründungsdarlehen zur Verfügung. Relativ neu sind die über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ERFE) finanzierten Mikro-Darlehen, die über die Investitionsbanken der Länder und/oder Stiftungen erhältlich sind. Eine komplette Übersicht aller erhältlichen Existenzgründungsdarlehen inklusive der Bedingungen ist über die Förderdatenbank des BMWi erhältlich.

Allen Existenzgründungsdarlehen ist gemeinsam, dass sie zu einem besonders günstigen Zinssatz herausgelegt werden und trotz eines während der gesamten Laufzeit festgeschriebenen Zinssatzes jederzeit kostenlos zurückgeführt werden können. Zudem sind insbesondere bei den Darlehen der KfW bis zu fünf Tilgungsfreijahre möglich. Mit Ausnahme der Mikrodarlehen handelt es sich um langfristige Darlehen.

Voraussetzung für die Gewährung eines Existenzgründungsdarlehens sind in jedem Fall eine ausreichende Qualifikation des Antragstellers, ein tragfähiges Konzept sowie positive Zukunftsaussichten. Der Antrag auf ein Existenzgründungsdarlehen ist immer über die Hausbank einzureichen, die auch gegenüber der KfW oder den sonstigen ausreichenden Stellen die Haftung übernimmt und den Antrag nur dann weiterleitet, wenn sie die Idee befürworten kann. In diesem Zusammenhang ist vom Antragsteller ein Businessplan vorzulegen. Dieser Plan muss neben einem Investitionsplan und Angaben zur Geschäftsidee auch Informationen über das geplante Gründungsprofil, über die Wettbewerbssituation und die Markteinschätzung sowie eine Risikoanalyse beinhalten. Wer nicht über ausreichende Fachkenntnisse verfügt, sollte bei der Erstellung des Businessplanes die fachliche Unterstützung eines Steuer- oder Unternehmensberaters in Anspruch nehmen.

Quelle: Förderdatenbank BWMi

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