Kreditvertrag - Kreditlexikon

Der Kreditvertrag ist das wichtigste Dokument eines Darlehens und gibt Aufschluss über alle wichtigen Rahmendaten des Kredites. Neben der genauen Benennung der beiden Vertragsparteien sind die Banken lauf PAngV (Preisangabenverordnung) dazu verpflichtet, in den Kreditverträgen auch die Darlehenssumme, die auszuzahlende Summe, den nominalen und den effektiven Zins, das bestehen einer evtl. Restschuldversicherung, die hinterlegten Sicherheiten und die Kosten des Kredites, aufgesplittet in alle enthaltenen Bestandteile, genau zu benennen.
Als Anlage zum Kreditvertrag erhalten Darlehensnehmer in der Regel einen Zins- und Tilgungsplan, eine Übersicht über die Entwicklung der Zins- und Tilgungsleistung und den Abbau der Darlehensschuld über die nächsten Jahre.
Der Kreditvertrag ist zwingend von allen Vertragsparteien zu unterschreiben und muss vor der Auszahlung des Darlehens allen Vertragsparteien vorliegen. Wenn es mehr als einen Darlehensnehmer gibt, bekommt jeder Darlehensnehmer seine eigene Ausfertigung des Kreditvertrages.

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