Kreditverlängerung - Kreditlexikon

Unter einer Kreditverlängerung, oft auch als „Prolongation“ bezeichnet, versteht man den Abschluss eines neuen Darlehensvertrages bei seiner bisherigen, finanzierenden Bank oder Sparkasse.
Eine Kreditverlängerung wird immer dann notwendig, wenn die Zinsbindungszeit des aktuellen Darlehens verstrichen ist, das Darlehen aber noch nicht vollständig zurückgeführt wurde.
Alternativ zur Prolongation hat der Darlehensnehmer allerdings auch die Möglichkeit, sein Darlehen zu einem anderen, evtl. günstigeren, Kreditinstitut umzuschulden. In diesem Fall muss allerdings eine Abänderung der Eintragungen im Grundbuch vorgenommen werden, was neue Einwertungs- und Notargebühren bedeutet und auch ein wenig Verwaltungsaufwand notwendig macht. Bei einer Prolongation hingegen ist die dingliche Besicherung ja bereits vorhanden und braucht nicht verändert zu werden.
Wenn man sich also Gedanken für eine etwaige „Umschuldung“ macht, sollte man genau klären, ob die Zinsersparnis diesen Aufwand rechtfertigt oder nicht.

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