Kreditkonsolidierung - Kreditlexikon
Bei ausbleibenden Tilgungsleistungen werden zur Verminderung des Verlustes, den die Bank erleidet, bestimmte Maßnahmen zur Konsolidierung des Kredites ergriffen. Zunächst macht die Bank von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch und stellt den Kredit vorzeitig zur Rückzahlung fällig. Wenn der Kreditnehmer nicht innerhalb einer bestimmen Frist der Kredittilgung nachkommt, verwertet die Bank vorhandene Sicherheiten, um aus dem Erlös den Kreditbetrag zu erlangen. Sollte die Bank nicht auf Sicherheiten zurückgreifen können, wird im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens ein vollstreckbarer Titel erworben, der zur Zwangsvollstreckung dient. Nach einer erneuten Frist, in der der Kreditnehmer wieder die Gelegenheit zur Kreditrückzahlung hat, treibt der Gerichtsvollzieher die ausstehende Summe durch Pfändung von Vermögenswerten und Gegenständen ein. Das Gehalt des Kreditnehmers kann zur Kreditkonsolidierung in einem bestimmten Maße ebenfalls gepfändet werden.