Höchstbetragbürgschaft - Kreditlexikon
Bei einer “normalen” Bürgschaft übernimmt der Bürge gegenüber einem Gläubiger das Risiko des Schuldners, und zwar in Gänze. Das bedeutet, wenn der Schuldner einen Kredit nicht zurück zahlen kann, ist der Gläubiger (meist eine Bank) berechtigt, sich am Bürgen schadlos zu halten, bis zum Ausgleich der Schuld.
Das kann im Extremfall existenzbedrohend für den Bürgen sein.
Hier greift die Höchstbetragbürgschaft. Das Risiko wird vom Bürgen nicht in Gänze übernommen, sondern die Bürgschaft wird auf einen Höchstbetrag begrenzt. Ist dieser ausgeschöpft, kann der Gläubiger keine weiteren Forderungen an den Bürgen stellen, auch wenn die Schuld nicht vollständig getilgt ist. Das Damoklesschwert der Existenzbedrohung fällt für den Bürgen bei einer Höchstbetragsbürgschaft weg.