Agrarkredit, Agrarkredite - Kreditlexikon

Als Agrarkredit wird eine Spezialform eines Kredites bezeichnet, der ausschließlich an landwirtschaftliche Betriebe vergeben wird und auf die speziellen Bedürfnisse dieses Wirtschaftszweiges zugeschnitten ist. Eine wichtige Rolle kommt dabei der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu, die zur Wettbewerbsstärkung staatlich zinssubventionierte Fördermittel an kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe vergibt. Dabei kann es sich sowohl um kurzfristige Betriebsmittelkredite als auch um langfristige Investitionskredite handeln. Auch die genossenschaftlichen Institute und die Landesbanken bieten Agrarkredite zu unterschiedlichsten Bedingungen an. Mittel der Rentenbank müssen immer über die Hausbank beantragt werden.

Agrarkredite sind ein wichtiger Bestandteil der Agrarpolitik und dienen sowohl zur kurzfristigen Erntevorfinanzierung, zur Finanzierung von Saatgut, Futter- und Düngermitteln als auch zur Finanzierung von langfristigen Investitionsmaßnahmen. Ein langfristiger Agrarkredit wird in der Regel zu Lasten der landwirtschaftlichen Flächen besichert und beinhaltet damit ein nur geringes Risiko. Aufgrund der branchenbedingt möglichen finanziellen Engpässe durch Ernteausfälle und ähnliches sieht ein langfristiger Agrarkredit in der Regel die Möglichkeit von Tilgungssausetzungen vor.

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