Privatdarlehen - Kreditlexikon

Das Privatdarlehen ist eine Form von Kredit, den man von einer anderen privaten Person erhält. Diese Form der Kreditvergabe grenzt sich somit von den Krediten ab, die man von den verschiedenen Kreditinstituten erhält.

Im Gegensatz zu dem Darlehen, das man bei einem Kreditinstitut bekommt, erhält man ein Privatdarlehen von einer anderen privaten Person. Die andere private Person und damit der Kreditgeber, ist meist eine Person aus dem engeren Umkreis. Das heißt, entweder Verwandt oder ein guter Freund. Jedoch besteht bei diesem Privatkredit die Gefahr, dass der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlt. Das liegt daran, dass die meisten Kredite, die privat vergeben werden, keinem Vertrag zugrunde liegen. Man sollte natürlich einen Privatdarlehensvertrag abschließen, damit für den Kreditgeber nicht die Gefahr entsteht, dass man die Summe nicht zurückerhält. Ferner sollte man darauf achten, dass der Vertrag juristisch genau formuliert wird, da dieser sonst als unwirksam erklärt werden kann.

Die Gründe, einen Privatkredit aufzunehmen, liegen meistens bei den Bedingungen, die eine Kreditaufnahme bei einem Kreditinstitut vorausgehen. So kommt zum Beispiel keine Person an einen Kredit, wenn diese Person einen negativen Schufa Eintrag verzeichnet hat. Des Weiteren sind die Zinsen, die eine private Person verlangt, meistens nicht so hoch, wie die Zinsen, die ein Kreditinstitut erhält.

Aus Sicht des privaten Kreditgebers sollte man darauf achten, dass man den Kredit nur an eine Person vergibt, von der man sicher ausgehen kann, die Kreditsumme auch zurückzuerhalten. Des Weiteren wird, wie oben schon erwähnt, die Erstellung eines Privatkreditvertrags empfohlen.

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