Einzelabtretung - Kreditlexikon
Im Handelswesen und unter Geschäftsleuten ist es oftmals gang und gäbe einen Kredit über eine Abtretung von Forderungen an den Kreditgeber abzusichern. Eine Form der Abtretung ist die Einzelabtretung. Hierbei handelt es sich um die Abtretung einer einzelnen Forderung an einen Kreditgeber (Einzelzession) als Sicherheit gegen einen Forderungsausfall.
Forderungen sind die Gelder, die ein Unternehmer von seinen Kunden für erbrachte Leistungen oder für Waren erhält. Wenn der Unternehmer dieses Geld noch nicht erhalten hat, dann spricht man hier von ausstehenden Forderungen. Diese Forderungen können nun als sogenanntes Zahlungsmittel eingesetzt werden. Man geht davon aus, das dieses Geld bezahlt wird und benutzt es bereits um damit andere Dinge wie zum Beispiel Waren jetzt schon abzusichern gegen einen Zahlungsausfall. Dies geschieht mit einer Einzelabtretung von Forderungen. Auch Kredite werden oft auf diese Weise gesichert. Das heisst, die Art der Bezahlung tritt nur in Kraft, wenn der Kreditnehmer den gewährten Kredit nicht bezahlen kann. Mann nennt diese Art von Kredit einen Zessionskredit.
Ein anderes Wort dafür ist im Volksmund die Bürgschaft. Um eine Bürgschaft zu erhalten ist eine zweifelsfreie Bonität und auch ein einwandfreier Leumund von Bürgen und dem Kreditnehmern von Nöten.
Bei der offenen Bürgschaft (offenen Zession) wird der Drittschuldner (der Forderungsschuldner) benachrichtigt, dass er im Falle eines Zahlungsausfalles des Händlers seine ausstehende Forderung an den Kreditgeber zu begleichen hat.
Bei einer stillen Bürgschaft erfolgt diese Benachrichtigung des Drittschuldners nicht. Hier kann der Sicherungsgeber immer noch seinem eigenen gutdünken über die abgetretene Forderung verfügen und diese auch einfordern. Es gehört heute zum Kaufmannsgebarden Forderungen abzutreten und Kredite über Bürgschaften abzusichern.