Mietkaufvertrag - Kreditlexikon

Unter einem Mietkaufvertrag ist ein Kaufvertrag (fast ausschließlich über Immobilien) zu verstehen, der zunächst auf Mietbasis läuft. Das bedeutet, dass für eine gewisse Zeit eine Miete für ein Objekt gezahlt wird, nach dieser Zeitspanne wird der Rest des „Kaufpreises“ in einer Schlusssumme gezahlt.

Hinweis der Kredit Engel Redaktion
Ein Mietkaufvertrag ist meist die schlechtere Alternative einer Baufinanzierung, da sie zu einer längeren finanziellen Abhängigkeit führt und nicht das derzeitig niedrige Zinsniveau sichert. Überwiegend besser fährt man mit einem günstigen Immobilienkredit, hier die günstigsten Anbieter in Kürze:

Klarer Vorteil für den Kunden bzw. Käufer ist hingegen, dass er den Kaufpreis nicht in einer Summe aufbringen muss. Dies kann angenehm für den Käufer sein, wenn er festes Geld erst in einer bestimmten Zeit flüssig machen kann. Für den Käufer ist der Mietkaufvertrag eine Art „Sicherheit“, dass das Objekt nicht an einen Dritten veräußert werden kann; der Mietkaufvertrag ist in gewisser Weise vergleichbar mit einem Vorkaufsrecht.

Für den Verkäufer besteht der Vorteil darin, dass er während der ersten Hälfte des Mietkaufvertrages eine monatliche Mieteinnahme bekommt, der Kauf des Objekts aber schon sicher ist. Lediglich der Rest der vollen Kaufpreiszahlung verzögert sich um eine gewisse Zeit. Es ist vom Einzelfall abhängig, ob ein Mietkaufvertrag für den Verkäufer sinnvoll ist, und natürlich hängt es auch stark von der Situation der Käufer ab.
Ebenso wie ein „normaler“ Kaufvertrag muss auch ein Mietkaufvertrag notariell beurkundet werden. In der Kaufvertragsurkunde wird genau festgelegt, über welchen Zeitraum die einzelnen Phasen (Mietpreiszahlung und Kaufpreiszahlung) erfolgen.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z



AGB < Impressum - © 2007 - 2024 Kredit-Engel.de