Notar - Kreditlexikon

Ein Notar beurkundet als unabhängiger in einem öfftenlichen Amt Rechtsvorgänge. In der Regel fallen unter diesen Rechtsvorgängen Verkäufe von Grundstücken/Häuser/Wohnungen, Vereinsgründungen, Verträge im Familienrecht wie zum Beispiel ein Ehevertrag und vieles mehr darunter. Bestimmte Rechtsvorgänge in Deutschland müssen durch einen Notar beurkundet werden.
In Deutschland gibt es ca. 9000 Notare, der Beruf Notar wird in einer bundeseinheitlichen Bundesnotarordnung kurz BNotO geregelt. Notar kann jeder deutsche Bundesbürger werden der die Befähigung nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat. So ist ein Notar in der Regel ein Volljurist, wobei es hier in verschiedenen Bundesländern Ausnahmen gibt. Ein Notar kann sein Amt bis zum 70. Lebensjahr ausüben.
Ein Notar unterliegt der Verschwiegensheitspflicht, des weiteren muss er unpartaiisch und unabhängig sein.

Der vom Notar beurkunde Rechtsvorgang wird in einer Urkunde dokumentiert, sind in einer Urkunde Ansprüche enthalten, zum Beispiel Geld aus einem Hausverkauf so sind diese durch die Beurkundung sofort vollstreckbar.
Zur Durchsetzung kann dann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, ohne dass eine Klage nötig ist.
Bei jedem Rechtsvorgang der von einem Notar beurkundet wird, ist ein Notar zur umfassenden Beratung und Betreuung in rechtlichen Fragen für die Urkundsbeteiligen verpflichtet.

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