Negativdarlehen - Kreditlexikon

Im Zusammenhang mit Bauspardarlehen spricht man von einem Negativdarlehen, wenn auf die Eintragung von Grundpfandrechten im Grundbuch verzichtet wird.
Wenn man ein Bauspardarlehen bei einem Kreditinstitut aufnimmt, kommen neben den Zinsen noch einige weitere Kosten hinzu, z.B. Notarkosten für den Grundbucheintrag. Bei Darlehen ab 15.000,00 Euro bestehen die Banken und Bausparkassen darauf, diese Grundbucheintragung zur Absicherung des Darlehens vorzunehmen.
Wenn ein Bauherr allerdings nur eine Summe von bis zu 15.000,00 Euro benötigt, z.B. weil genug Eigenkapital vorhanden ist oder es sich um ein Darlehen für einen Umbau oder eine Renovierung handelt, kann das Kreditinstitut ein Negativdarlehen gewähren. Bei dieser Art von Darlehen wird auf die Absicherung des Darlehens durch die Eintragung einer Grundschuld verzichtet und der Bauherr kann so die Kosten für die Eintragung sparen.
Allerdings muss sich der Eigentümer des Bauobjektes zu einigen Dingen schriftlich verpflichten. So darf er den Grundbesitz ohne Wissen der Bank oder Bausparkasse nicht noch weiter belasten, er darf den Besitz nicht verkaufen, er darf keinem weiteren Gläubiger vorrangige Sicherheiten einräumen und er muss bei erster Aufforderung durch die Bank die Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen. Außerdem dürfen alle bereits eingetragenen Grundschulden zusammen mit der Höhe des Negativdarlehens 80 % des Wertes des beliehenen Objektes nicht übersteigen.

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